29.06.2022Thema: Werkstoffe
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Ab dem 01.07.2022 müssen Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihre Verpackung lizenzieren und sich kostenpflichtig am System beteiligen.
Eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID ist verpflichtend.
Eine Verpackung ist nur dann eine Verpackung, wenn sie mit Ware befüllt ist. Dann muss die Verpackung lizensiert sein für jeden, der sie als Erstinverkehrbringer in Umlauf bringt.
Wenn die Verpackung danach nochmals für anderes verwendet wird, ist keine Lizenz mehr erforderlich.
Folgende Verpackungen sind lizensiert: Kartonagen, Polstermaterial sowie die Verpackungen aller befüllten Produkte. Nicht der Lizensierung unterworfen sind zum Beispiel leere WECK Gläser oder leere Apothekenflaschen.
Unsere Registrierungsnummer bei LUCID (Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister) lautet DE5968723090173, ausgestellt auf FloraCura GmbH.
Wenn Sie in unserem Shop etwas kaufen, haben wir bereits alles im Rahmen des Verpackungsgesetzes erledigt – Sie müssen sich keine Gedanken machen und können alle unsere Verpackung wie gewohnt entsorgen.
Dazu gehören zum Beispiel: Kartonagen, Polstermaterial sowie die Verpackungen der befüllten Produkte. Leere Gläser, Flaschen und Behältnisse, die Sie bei uns kaufen, sind keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes.
Wir können sie aus diesem Grunde nicht lizenzieren. Wenn Sie diese leeren Gläser, Flaschen und Behältnisse befüllen und gewerblich in Verkehr bringen, müssen Sie sich kostenpflichtig am System beteiligen.
Antworten auf viele weitere Fragen finden Sie bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister. https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer „LUCID“
Ausserdem können Sie natürlich selbst einen Blick in den Gesetzestext werfen.